Artikel des Autors "Philipp":

Wir haben im „Geek Nerd“ Fall gegen Tradebuzzer gewonnen!

Kammergericht Berlin.

Kammergericht Berlin. CC BY-SA 3.0, Wikipedia-User Beek100

Heute war endlich die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht in Berlin in unserem Abmahnfall wg. der Benutzung von „Geek Nerd“. Wir haben ja schon mehrfach darüber berichtet, dass wir vor knapp einem Jahr von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir auf eBay Shirts mit der Überschrift „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ verkauft haben. Die Firma „Trade Buzzer“ hat sich die Marke „Geek Nerd“ eingetragen und war nun der Meinung, uns die Benutzung dieser Begriffskombination verbieten zu können, obwohl wir natürlich schon lange vor der Eintragung unsere Shirts derartig beworben haben und obwohl natürlich die beiden Begriffe zumindest unter etwas jüngeren Menschen ganz normale Worte der deutschen Sprache sind. Der Geschäftsführer von „Trade Buzzer“ und sein Anwalt Herr Schröder sind bereits vorher schon im Abmahngeschäft aktiv gewesen, unter anderem in Bereichen wie Filesharing und Urheberrechtsverletzungen im Internet. In diesem und ähnlichen Fällen mit anderen Marken wie „Gamer“ oder auch „Sheldon Cooper“ hat Herr Schröder übrigens ca. 100 (!) Abmahnungen verschickt, wie er in einem anderen Verfahren vor Gericht zugegeben hat. Viele davon an kleine Selbständige, die nebenbei ein bisschen bei eBay verkaufen. In den uns bekannten Abmahnungen hat er dabei jeweils ca. 1500 EUR gefordert und ich möchte gar nicht wissen, wie viele das tatsächlich bezahlt haben… Weiterlesen

Neues von Trade Buzzer

Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass wir von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir Shirts mit dem Begriff „Geek Nerd“ verkauft haben. Alle Details dazu könnt ihr in unseren damaligen Blogposts nachlesen. Wir sind nach der Abmahnung ja vor Gericht gegangen und haben verloren :( Da wir das Ganze aber absolut nicht glauben konnten, haben wir Berufung eingelegt und nun kommt es endlich bald zur Berufungsverhandlung. Vor ein paar Monaten dachten wir noch, dass die Berufungsverhandlung innerhalb von wenigen Wochen stattfinden wird, aber leider hat es dann doch deutlich länger gedauert. Nun ist es aber endlich so weit.

Wer möchte, darf natürlich gerne wieder dabei sein. Die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht Berlin findet statt am

30.9.2014 um 10:30 Uhr.

Ort der Verhandlung ist das

Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Etage 3, Saal 352

Auf die Entscheidung des Richters kommt es diesesmal übrigens wirklich an: Erneute Berufung wäre nur zum BGH möglich (und auch nur, wenn es das Gericht zulässt) und das wäre extremst teuer, so dass wir wahrscheinlich nicht weitermachen können, wenn wir wieder verlieren. Drückt uns also bitte die Daumen.

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Es lag an einem Komma – Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“

17. Februar 2014 Philipp Aktuelles
Vor der Verhandlung

Unsere Anwälte und ich (mitte) vor der Verhandlung

Heute war endlich die erste mündliche Verhandlung in der Sache „Geek Nerd“. Für diejenigen unter Euch, die noch nicht wissen, um was es geht: Die Firma Trade Buzzer und ihr Anwalt Lutz Schröder aus Kiel wollen uns verbieten, die Worte Geek und Nerd zusammen zu verwenden, da sie sich den Begriff „Geek Nerd“ als Marke eingetragen haben. Die ganze Vorgeschichte könnt ihr in den vorherigen Artikeln zum Fall nachlesen. Wir, unsere Anwälte, viele andere Betroffene und die meisten von Euch halten die ganze Sache für ein absolutes Unding und für eine Lücke im Rechtssystem, dass es überhaupt so weit kommen konnte. Leider hat die Richterin das in der von ihr erlassenen einstweiligen Verfügung anders gesehen. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, weswegen es heute um 11 Uhr zur mündlichen Verhandung darüber gekommen ist. Leider ist es nicht gut gelaufen, obwohl wir wirklich guter Dinge waren, die Richterin davon überzeugen zu können, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen hat. Weiterlesen

Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“

14. Februar 2014 Philipp Aktuelles

Prepare Yourself

Am Montag findet die Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“ statt, dessen Benutzung uns ja verboten werden sollte. Es ist das erste Mal, dass sich der Abmahner und sein Anwalt in der Sache mündlich dem Gericht stellen müssen und wir hoffen natürlich auch im Interesse der vielen weiteren Betroffenen, dass der Richter die Verfügung gegen uns vollumfänglich aufhebt und alle Kosten der Gegenseite auferlegt. Die Verhandlung ist öffentlich und wir freuen uns, wenn möglichst viele von Euch erscheinen! Hier nochmal alle Daten, damit Ihr den Verhandlungssaal auch findet:

Datum: 17.2.14, 11 Uhr

Ort: Landgericht Berlin, Littenstr. 12-17, Raum III/3810

Da einige geschrieben haben, dass man vor Gericht doch in Shirts mit Aufdruck „Geek Nerd“ oder ähnlichem erscheinen sollte: Alle diese Dinge sind dem Zweck nicht dienlich und werden den Richter auch nicht beeindrucken. Bitte verhaltet Euch vor Ort ruhig und führt keinerlei Demonstration oder Ähnliches durch. Das hilft uns nicht und ist im Zweifel schädlich.

Für alle, die nicht dabei sein können, werden wir natürlich für Euch berichten. Am schnellsten wird es Infos und Updates auf unserem Twitter-Account geben, aber natürlich schreiben wir auch hinterher hier einen Bericht. Bis dahin: Drückt uns die Daumen! Vertreten werden wir übrigens von Herrn Dauskardt von den ab&d Rechtsanwälten.

Update zur „Geek Nerd“ Abmahnung

15. Januar 2014 Philipp Aktuelles

Wie die meisten wahrscheinlich noch erinnern, wurden wir Ende November für die Benutzung des Begriffspaars „Geek Nerd“ abgemahnt. Nachdem wir nicht bereit waren, irgendetwas zu zahlen oder die Benutzung von „Geek Nerd“ einzustellen, hat der Abmahner es dann tatsächlich geschafft, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die uns die Benutzung verbietet. Seitdem sind u.a. 160 unserer Nerd-Shirts bei eBay offline, denn gerichtliche Anordnungen befolgt man besser… Natürlich haben wir inzwischen aber einige Schritte unternommen, um uns zu wehren! Neben der Einrichtung einer Mailingliste nur für Betroffene und der entsprechenden Vernetzung aller Abgemahnten (es sind zwischen mindestens über 30!) gehen wir natürlich juristisch gegen Trade Buzzer vor. Die ganze Sache ist allerdings durchaus kompliziert, daher hier mal der Versuch einer etwas längeren Erklärung:

So einfach ist es nicht...

So einfach ist es nicht…

In Kommentaren zu den oben verlinkten Blogartikeln kam oft der Hinweis auf, dass man doch einen Löschungsantrag oder einen Widerspruch gegen die Marke beim Markenamt stellen sollte, da ja die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei. Das ist aber nicht wirklich erfolgsversprechend: Die Widerspruchsfrist gilt erstmal nur für Rechte aufgrund von eigenen älteren Marken, ist also für diesen Fall weniger relevant. Wenn man meint, dass eine Marke generell nicht hätte eingetragen werden sollen, kann man dagegen immer einen Löschungsantrag stellen, es gibt da keine Fristen. In diesem Fall ist die Marke „Geek Nerd“ aber wahrscheinlich durchaus eintragungsfähig. Das mag erstmal verrückt klingen, ist aber die Gesetzeslage. Vergleichbar ist zum Beispiel die Marke „Kinder“ für Schokolade, die ja schon seit vielen Jahren eingetragen ist. Es gibt andere Wege, um gegen das Verbot von normalen deutschen Worten vorzugehen, aber dazu gleich mehr. Ein anderer, wohl erfolgsversprechender Weg zur Markenlöschung wäre dagegen hier ein Löschungsantrag wegen Böswilligkeit. Man müsste dann beweisen, dass das Ziel des Abmahners Trade Buzzer vor allem war, andere Unternehmen zu behindern. Dabei sind vor Gericht allerdings knallharte Beweise gefragt. Es mag erstmal so klar wirken, was hier gespielt wird, aber ganz so einfach ist es vor Gericht oder beim Markenamt dann eben doch immer nicht. Wir halten den Nachweis nicht für unmöglich, aber auch dazu nachher mehr. Das Problem bei einem Löschungsantrag ist zusätzlich in jedem Fall, dass die Bearbeitung eines solchen wohl durchaus 6-12 Monate dauern kann und bis dahin dürften Trade Buzzer und deren Anwalt Lutz Schröder die meisten Ansprüche bereits durchgesetzt haben. Wir müssen also anders vorgehen. Weiterlesen