Artikel mit Tag "geek nerd":

Anwalt Lutz Schroeder mahnt wieder ab

6. Juni 2016 Philipp Blogger

Am Wochenende erreichte uns eine eMail von Christoph Langner, Inhaber des Blogs Linux und ich. Er wurde von der Kanzlei Schroeder abgemahnt, dabei geht es um falsche Kennzeichnungen von Creative Commons Material. Aber lest die ganze Geschichte am besten selbst im Blog von Christoph. Wir drücken natürlich die Daumen, dass die ganze Sache halbwegs glimpflich ausgeht und es nicht allzu teuer wird. Ob der Gesetzgeber wohl jemals verhindern wird, dass Abmahnungen nicht mehr so missbraucht werden können, wie das zur Zeit immer noch der Fall ist?

In unserem Geek Nerd Fall, in dem ja auch von Herrn Schroeder abgemahnt wurde, gibt es übrigens auch nach langer Zeit mal wieder Neuigkeiten: Wir haben einen Vergleich geschlossen und eine Ratenzahlung akzeptiert, so dass wir immerhin 11.600 EUR von der Gesamtforderung von ca. 14.000 EUR wiederbekommen. Bisher sind auch die ersten 3 Raten pünktlich eingegangen! Insofern ist die ganze Sache nach langer Zeit zumindest halbwegs glimpflich ausgegangen für uns.

Neues von Trade Buzzer und „Geek Nerd“

Wir haben tatsächlich noch nie ein Gerichtsverfahren verloren :)

Wir haben tatsächlich noch nie ein Gerichtsverfahren verloren :)

Wir haben schon lange nichts mehr von dem Rechtsstreit rund um die „Geek Nerd“ Marke erzählt, deswegen hier endlich ein Update. Falls ihr nicht wisst, um was es geht: Eine kleine Zusammenfassung des Themas findet ihr am Anfang unseres letzten Artikels zum Thema. Da die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen, ist tatsächlich in der ganzen Zeit von September letzten Jahres bis jetzt nicht allzu viel passiert. Wir hatten ja den Gerichtsprozess in zweiter Instanz gewonnen und Trade Buzzer hätte nur noch zum BGH gehen können, aber das war ihnen dann wohl doch zu teuer (der Anwalt Herr Schröder hätte sie dann auch nicht mehr vertreten dürfen, was natürlich auch eher blöde ist). Wir haben also auf ganzer Linie gewonnen! Nur: Die Sache hat uns richtig viel Geld gekostet. Wir mussten nicht nur unseren eigenen Anwalt durch zwei Gerichtsverfahren hindurch bezahlen, sondern auch noch alle Gerichtsgebühren. Eigentlich muss die zwar der Kläger vorstrecken, allerdings haben wir ja die erste Instanz verloren, weswegen die Kosten für das erste Verfahren schonmal uns aufgebrummt wurden. Da wir dann Berufung eingelegt haben, mussten wir auch noch die Gerichtskosten in zweiter Instanz bezahlen. Ziemlich unfair, aber die Alternative wäre leider gewesen, mittendrin aufzugeben :( Insgesamt reden wir von über 14.000 EUR!

Da wir jetzt aber ja ganz am Ende gewonnen haben, kriegen wir eigentlich das Geld von Trade Buzzer wieder. Theoretisch zumindest. In der Praxis hat Trade Buzzer einen Insolvenzantrag gestellt und beim Einwohnermeldeamt angegeben, nicht mehr in Berlin sondern jetzt in Polen zu wohnen. Der Insolvenzantrag wurde vom Amtsgericht Berlin zwar bisher als unzulässig abgelehnt, weil sie keinen vollständigen Antrag gestellt haben, aber am Ende bringt uns das leider auch nicht viel: Geld hat das Unternehmen vermutlich nicht mehr und der Geschäftsführer ist nicht auffindbar. Wir versuchen jetzt gerade, unsere Forderung gegen den Geschäftsführer persönlich durchzusetzen, was aber natürlich auch nochmal Geld und Zeit und Nerven kostet. Wenn das gelingt, hat es aber den Vorteil, dass auch eine Insolvenz von Trade Buzzer nichts an unserer Forderung ändert und wir 30 Jahre lang versuchen können, an unser Geld zu kommen. Das werden wir dann natürlich auch tun und dazu hat man grundsätzlich einige Möglichkeiten: Man kann z.B. herausbekommen, bei wem ein Schuldner arbeitet, ob er ein Auto auf sich zugelassen hat oder ob er irgendwo Konten hat. Und natürlich werden wir das dann alles tun und zwar 30 Jahre lang immer schön regelmäßig :) Fazit ist trotzdem: Sich gegen so eine Abmahnung zu wehren, kostet richtig richtig viel Geld und ist für eine Privatperson oder einen kleinen eBay-Shop eigentlich fast unmöglich :( Weiterlesen

Wir haben im „Geek Nerd“ Fall gegen Tradebuzzer gewonnen!

Kammergericht Berlin.

Kammergericht Berlin. CC BY-SA 3.0, Wikipedia-User Beek100

Heute war endlich die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht in Berlin in unserem Abmahnfall wg. der Benutzung von „Geek Nerd“. Wir haben ja schon mehrfach darüber berichtet, dass wir vor knapp einem Jahr von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir auf eBay Shirts mit der Überschrift „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ verkauft haben. Die Firma „Trade Buzzer“ hat sich die Marke „Geek Nerd“ eingetragen und war nun der Meinung, uns die Benutzung dieser Begriffskombination verbieten zu können, obwohl wir natürlich schon lange vor der Eintragung unsere Shirts derartig beworben haben und obwohl natürlich die beiden Begriffe zumindest unter etwas jüngeren Menschen ganz normale Worte der deutschen Sprache sind. Der Geschäftsführer von „Trade Buzzer“ und sein Anwalt Herr Schröder sind bereits vorher schon im Abmahngeschäft aktiv gewesen, unter anderem in Bereichen wie Filesharing und Urheberrechtsverletzungen im Internet. In diesem und ähnlichen Fällen mit anderen Marken wie „Gamer“ oder auch „Sheldon Cooper“ hat Herr Schröder übrigens ca. 100 (!) Abmahnungen verschickt, wie er in einem anderen Verfahren vor Gericht zugegeben hat. Viele davon an kleine Selbständige, die nebenbei ein bisschen bei eBay verkaufen. In den uns bekannten Abmahnungen hat er dabei jeweils ca. 1500 EUR gefordert und ich möchte gar nicht wissen, wie viele das tatsächlich bezahlt haben… Weiterlesen

Neues von Trade Buzzer

Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass wir von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir Shirts mit dem Begriff „Geek Nerd“ verkauft haben. Alle Details dazu könnt ihr in unseren damaligen Blogposts nachlesen. Wir sind nach der Abmahnung ja vor Gericht gegangen und haben verloren :( Da wir das Ganze aber absolut nicht glauben konnten, haben wir Berufung eingelegt und nun kommt es endlich bald zur Berufungsverhandlung. Vor ein paar Monaten dachten wir noch, dass die Berufungsverhandlung innerhalb von wenigen Wochen stattfinden wird, aber leider hat es dann doch deutlich länger gedauert. Nun ist es aber endlich so weit.

Wer möchte, darf natürlich gerne wieder dabei sein. Die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht Berlin findet statt am

30.9.2014 um 10:30 Uhr.

Ort der Verhandlung ist das

Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Etage 3, Saal 352

Auf die Entscheidung des Richters kommt es diesesmal übrigens wirklich an: Erneute Berufung wäre nur zum BGH möglich (und auch nur, wenn es das Gericht zulässt) und das wäre extremst teuer, so dass wir wahrscheinlich nicht weitermachen können, wenn wir wieder verlieren. Drückt uns also bitte die Daumen.

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Es lag an einem Komma – Gerichtsverhandlung in der Sache „Geek Nerd“

17. Februar 2014 Philipp Aktuelles
Vor der Verhandlung

Unsere Anwälte und ich (mitte) vor der Verhandlung

Heute war endlich die erste mündliche Verhandlung in der Sache „Geek Nerd“. Für diejenigen unter Euch, die noch nicht wissen, um was es geht: Die Firma Trade Buzzer und ihr Anwalt Lutz Schröder aus Kiel wollen uns verbieten, die Worte Geek und Nerd zusammen zu verwenden, da sie sich den Begriff „Geek Nerd“ als Marke eingetragen haben. Die ganze Vorgeschichte könnt ihr in den vorherigen Artikeln zum Fall nachlesen. Wir, unsere Anwälte, viele andere Betroffene und die meisten von Euch halten die ganze Sache für ein absolutes Unding und für eine Lücke im Rechtssystem, dass es überhaupt so weit kommen konnte. Leider hat die Richterin das in der von ihr erlassenen einstweiligen Verfügung anders gesehen. Wir haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, weswegen es heute um 11 Uhr zur mündlichen Verhandung darüber gekommen ist. Leider ist es nicht gut gelaufen, obwohl wir wirklich guter Dinge waren, die Richterin davon überzeugen zu können, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen hat. Weiterlesen